Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 22.05.2018)
1. Allgemeines/Geltung
1.1 Diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende unseren Verkaufs- und Lieferungsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers finden nur Anwendung, wenn deren Geltung schriftlich bestätigt wurde. Unsere Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.
1.2 Sofern der Käufer Kaufmann ist, gelten unsere Verkaufs- und Lieferungsbedingungen auch für alle künftigen Verträge mit ihm, ohne dass es dafür besonderer Hinweise bedarf.
1.3 Die Abtretung der Rechte und/oder die Übertragung der Verpflichtung des Käufers aus dem Kaufvertrag sind ohne schriftliche Zustimmung von uns nicht zulässig.
1.1 Diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende unseren Verkaufs- und Lieferungsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers finden nur Anwendung, wenn deren Geltung schriftlich bestätigt wurde. Unsere Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.
1.2 Sofern der Käufer Kaufmann ist, gelten unsere Verkaufs- und Lieferungsbedingungen auch für alle künftigen Verträge mit ihm, ohne dass es dafür besonderer Hinweise bedarf.
1.3 Die Abtretung der Rechte und/oder die Übertragung der Verpflichtung des Käufers aus dem Kaufvertrag sind ohne schriftliche Zustimmung von uns nicht zulässig.
2. Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen rechtswirksam erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung zustande.
2.2 Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Muster, Abbildungen, technischen Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen rechtswirksam erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung zustande.
2.2 Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Muster, Abbildungen, technischen Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3. Preise
3.1 Unsere Preise verstehen sich ab Lager netto Kasse, nicht abgeladen, oder ab Werk netto, ausschließlich Fracht.
3.2 Die Ware wird, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, unverpackt und nicht gegen Rost geschützt geliefert. Eine vereinbarte Verpackung erfolgt gegen handelsüblichen Aufpreis und in handelsüblicher Weise.
3.3 Handelt es sich beim Käufer um einen Unternehmer, wird der Mehrwertsteuersatz am Tag der Lieferung berechnet; im Übrigen gilt der Mehrwertsteuersatz im Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
3.4 Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als 4 Monaten behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn es nach Abschluss des Vertrages zu Kostenerhöhungen oder –senkungen, insbesondere aufgrund der Änderung von Fracht- und Materialkosten oder durch Gesetzesänderungen (z. B. Erhöhung der Umsatzsteuer) kommt. Die Preiserhöhung wird dem Käufer auf Verlangen nachgewiesen. Ist der Käufer Verbraucher, so steht ihm ein Kündigungsrecht zu, wenn die Preiserhöhung mehr als 5 % beträgt.
3.5 Nehmen wir die gelieferte Ware ohne eine entsprechende rechtliche Verpflichtung zurück, sind wir berechtigt, vom Käufer Schadenersatz in Höhe von 10 % des Netto-Kaufpreises zu verlangen. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist
3.1 Unsere Preise verstehen sich ab Lager netto Kasse, nicht abgeladen, oder ab Werk netto, ausschließlich Fracht.
3.2 Die Ware wird, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, unverpackt und nicht gegen Rost geschützt geliefert. Eine vereinbarte Verpackung erfolgt gegen handelsüblichen Aufpreis und in handelsüblicher Weise.
3.3 Handelt es sich beim Käufer um einen Unternehmer, wird der Mehrwertsteuersatz am Tag der Lieferung berechnet; im Übrigen gilt der Mehrwertsteuersatz im Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
3.4 Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als 4 Monaten behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn es nach Abschluss des Vertrages zu Kostenerhöhungen oder –senkungen, insbesondere aufgrund der Änderung von Fracht- und Materialkosten oder durch Gesetzesänderungen (z. B. Erhöhung der Umsatzsteuer) kommt. Die Preiserhöhung wird dem Käufer auf Verlangen nachgewiesen. Ist der Käufer Verbraucher, so steht ihm ein Kündigungsrecht zu, wenn die Preiserhöhung mehr als 5 % beträgt.
3.5 Nehmen wir die gelieferte Ware ohne eine entsprechende rechtliche Verpflichtung zurück, sind wir berechtigt, vom Käufer Schadenersatz in Höhe von 10 % des Netto-Kaufpreises zu verlangen. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Der Kaufpreis ist sofort fällig, sofern sich nicht aus der Auftragsbestätigung etwas anderes ergibt. Kommt der Käufer der fristgerechten Zahlung nicht nach, schuldet er dem Verkäufer ab Beginn des Verzuges zusätzlich zu dem Kaufpreis Verzugszinsen in Höhe von 8%.
4.2 Bei Barverkauf ist der Kaufpreis sofort bei Empfang der Ware ohne Abzug zahlbar. Bei Bezahlung durch Wechsel oder Scheck – was vorher vereinbart sein muss – ist der Käufer auch zur Übernahme von jeglichen Diskont- und Wechselspesen etc. verpflichtet.
4.3 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
4.4 Der Käufer kann mit einer rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder anerkannten Gegenforderung aufrechnen.
4.5 Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist für Käufer, die Unternehmer sind, ausgeschlossen, es sei denn, die der Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts zugrunde liegende Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Verbraucher können ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB nur aus demselben Vertragsverhältnis herleiten, aus dem unser Anspruch geltend gemacht wird. Dabei wird auf den einzelnen Kauf und nicht auf eine eventuelle Zusammenfassung in einer Rechnung abgestellt.
4.1 Der Kaufpreis ist sofort fällig, sofern sich nicht aus der Auftragsbestätigung etwas anderes ergibt. Kommt der Käufer der fristgerechten Zahlung nicht nach, schuldet er dem Verkäufer ab Beginn des Verzuges zusätzlich zu dem Kaufpreis Verzugszinsen in Höhe von 8%.
4.2 Bei Barverkauf ist der Kaufpreis sofort bei Empfang der Ware ohne Abzug zahlbar. Bei Bezahlung durch Wechsel oder Scheck – was vorher vereinbart sein muss – ist der Käufer auch zur Übernahme von jeglichen Diskont- und Wechselspesen etc. verpflichtet.
4.3 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
4.4 Der Käufer kann mit einer rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder anerkannten Gegenforderung aufrechnen.
4.5 Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist für Käufer, die Unternehmer sind, ausgeschlossen, es sei denn, die der Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts zugrunde liegende Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Verbraucher können ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB nur aus demselben Vertragsverhältnis herleiten, aus dem unser Anspruch geltend gemacht wird. Dabei wird auf den einzelnen Kauf und nicht auf eine eventuelle Zusammenfassung in einer Rechnung abgestellt.
5. Lieferfristen
5.1 Lieferfristen und -termine gelten als nur annähernd vereinbart, wenn sie nicht von uns ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bestätigt werden.
5.2 Haben wir eine Lieferfrist als verbindlich bestätigt, so beginnt diese im Zweifel mit dem Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung. Im Fall vereinbarter Vorauszahlungspflicht des Käufers oder sonstiger individualvertraglicher oder sich aus der Natur des Vertrages ergebenden Verpflichtungen des Käufers, beginnt die Lieferfrist erst mit deren Erfüllung.
5.3 Die Lieferpflicht ruht, solange sich der Käufer mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertragsverhältnis in Verzug befindet. 5.4 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen innerhalb der vereinbarten Lieferfrist jederzeit in zumutbarem Umfang berechtigt.
5.5 Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen unvorhersehbaren, außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich eine vereinbarte Leistungszeit um die Dauer dieses Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine vom Käufer für die Leistung gesetzte Frist, insbesondere auch für Nachfristen. Dauerhafte Betriebsstörungen, insbesondere durch höhere Gewalt, Streik oder Rohstofferschöpfung, die ein nicht nur vorübergehendes Leistungshindernis für uns zur Folge haben, berechtigen uns zum Rücktritt vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags. Wir verpflichten uns, den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und bereits erbrachte Leistungen des Käufers zu erstatten.
5.1 Lieferfristen und -termine gelten als nur annähernd vereinbart, wenn sie nicht von uns ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bestätigt werden.
5.2 Haben wir eine Lieferfrist als verbindlich bestätigt, so beginnt diese im Zweifel mit dem Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung. Im Fall vereinbarter Vorauszahlungspflicht des Käufers oder sonstiger individualvertraglicher oder sich aus der Natur des Vertrages ergebenden Verpflichtungen des Käufers, beginnt die Lieferfrist erst mit deren Erfüllung.
5.3 Die Lieferpflicht ruht, solange sich der Käufer mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertragsverhältnis in Verzug befindet. 5.4 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen innerhalb der vereinbarten Lieferfrist jederzeit in zumutbarem Umfang berechtigt.
5.5 Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen unvorhersehbaren, außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich eine vereinbarte Leistungszeit um die Dauer dieses Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine vom Käufer für die Leistung gesetzte Frist, insbesondere auch für Nachfristen. Dauerhafte Betriebsstörungen, insbesondere durch höhere Gewalt, Streik oder Rohstofferschöpfung, die ein nicht nur vorübergehendes Leistungshindernis für uns zur Folge haben, berechtigen uns zum Rücktritt vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags. Wir verpflichten uns, den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und bereits erbrachte Leistungen des Käufers zu erstatten.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur Erfüllung des Kaufpreiszahlungsanspruchs aus dem Kaufvertrag, einschließlich Nebenforderungen, Ansprüchen aus Wechseln und Schecks und hieraus folgenden Provisionen, vor.
6.2 Bei Zugriff von Dritten, insbesondere bei Pfändung, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen bzgl. des Kaufgegenstandes hat der Käufer uns unverzüglich unter Beifügung aller Unterlagen (Pfändungsprotokolle etc.) zu benachrichtigen. Der Käufer hat den Dritten des Weiteren unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.
6.3 Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug mit seinen Verpflichtungen ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
6.4 Der Käufer tritt bereits jetzt alle Forderungen an uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung solange berechtigt, als er sich uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug befindet. Eine Befugnis zum Forderungseinzug durch uns bzgl. der abgetretenen Forderung besteht erst, wenn sich der Käufer mit einer oder mehreren Forderungen aus der Geschäftsbeziehung in Verzug befindet, seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Beträgen nicht nachkommt oder gegen ihn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird bzw. auf seiner Seite eine Zahlungseinstellung vorliegt. In diesem Fall können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen an uns herausgibt und dem Schuldner die Abtretung bekannt gibt.
6.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer nimmt dieser stets für uns vor. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Kaufsache zu dem Rechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenstände im Zeitpunkt der Verarbeitung. Ist ein Rechnungswert nicht feststellbar, ist der Verkehrswert (Einkaufswert für den verarbeitenden Käufer) der verarbeiteten Gegenstände maßgeblich. Der Käufer verwahrt das aus der Verarbeitung oder Umbildung entstandene Miteigentum für uns. Soweit durch die Verarbeitung das Anwartschaftsrecht des Käufers an dem Sicherungsgut erlischt, übereignen wir hiermit das Sicherungsgut an den Käufer unter denselben aufschiebenden Bedingungen, wie sie in diesen Bestimmungen für die Übereignung der ursprünglich gelieferten Ware vorgesehen sind.
6.6 Ist der Käufer Kaufmann bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zu ihm unser Eigentum, auch wenn der Kaufpreis für den gelieferten Gegenstand bereits bezahlt sein sollte.
6.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur Erfüllung des Kaufpreiszahlungsanspruchs aus dem Kaufvertrag, einschließlich Nebenforderungen, Ansprüchen aus Wechseln und Schecks und hieraus folgenden Provisionen, vor.
6.2 Bei Zugriff von Dritten, insbesondere bei Pfändung, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen bzgl. des Kaufgegenstandes hat der Käufer uns unverzüglich unter Beifügung aller Unterlagen (Pfändungsprotokolle etc.) zu benachrichtigen. Der Käufer hat den Dritten des Weiteren unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.
6.3 Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug mit seinen Verpflichtungen ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
6.4 Der Käufer tritt bereits jetzt alle Forderungen an uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung solange berechtigt, als er sich uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug befindet. Eine Befugnis zum Forderungseinzug durch uns bzgl. der abgetretenen Forderung besteht erst, wenn sich der Käufer mit einer oder mehreren Forderungen aus der Geschäftsbeziehung in Verzug befindet, seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Beträgen nicht nachkommt oder gegen ihn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird bzw. auf seiner Seite eine Zahlungseinstellung vorliegt. In diesem Fall können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen an uns herausgibt und dem Schuldner die Abtretung bekannt gibt.
6.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer nimmt dieser stets für uns vor. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Kaufsache zu dem Rechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenstände im Zeitpunkt der Verarbeitung. Ist ein Rechnungswert nicht feststellbar, ist der Verkehrswert (Einkaufswert für den verarbeitenden Käufer) der verarbeiteten Gegenstände maßgeblich. Der Käufer verwahrt das aus der Verarbeitung oder Umbildung entstandene Miteigentum für uns. Soweit durch die Verarbeitung das Anwartschaftsrecht des Käufers an dem Sicherungsgut erlischt, übereignen wir hiermit das Sicherungsgut an den Käufer unter denselben aufschiebenden Bedingungen, wie sie in diesen Bestimmungen für die Übereignung der ursprünglich gelieferten Ware vorgesehen sind.
6.6 Ist der Käufer Kaufmann bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zu ihm unser Eigentum, auch wenn der Kaufpreis für den gelieferten Gegenstand bereits bezahlt sein sollte.
7. Gefahrübergang
7.1 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald das Material an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Firmengelände des Verkäufers verlassen hat. Dies gilt auch bei Transport mit Fahrzeugen des Verkäufers. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
7.2 Auf Wunsch des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Käufer.
7.1 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald das Material an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Firmengelände des Verkäufers verlassen hat. Dies gilt auch bei Transport mit Fahrzeugen des Verkäufers. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
7.2 Auf Wunsch des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Käufer.
8. Gewährleistung
8.1 Der Käufer hat Lieferungen unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er unverzüglich durch schriftliche Anzeige uns gegenüber zu rügen. Ist der Käufer kein Kaufmann hat die Mängelrüge spätestens binnen 2 Wochen ab Lieferung zu erfolgen. Die in Prospekten, Werbematerialien, Beschreibungen etc. gemachten Darlegungen über Maße, Gewichte etc. sind ungefähre Angaben und keine Beschaffenheitsangaben. Sie begründen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie (§ 444 BGB). Wir behalten uns Abweichungen vor. Die gerügte Ware ist ordnungsgemäß verpackt und frachtfrei an uns zurückzusenden.
8.2 Dem Käufer steht ein Recht auf Nacherfüllung zu. Die Wahl der Art der Nacherfüllung bleibt uns vorbehalten. Der Käufer st jedoch berechtigt, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung den Kaufpreis zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
8.1 Der Käufer hat Lieferungen unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er unverzüglich durch schriftliche Anzeige uns gegenüber zu rügen. Ist der Käufer kein Kaufmann hat die Mängelrüge spätestens binnen 2 Wochen ab Lieferung zu erfolgen. Die in Prospekten, Werbematerialien, Beschreibungen etc. gemachten Darlegungen über Maße, Gewichte etc. sind ungefähre Angaben und keine Beschaffenheitsangaben. Sie begründen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie (§ 444 BGB). Wir behalten uns Abweichungen vor. Die gerügte Ware ist ordnungsgemäß verpackt und frachtfrei an uns zurückzusenden.
8.2 Dem Käufer steht ein Recht auf Nacherfüllung zu. Die Wahl der Art der Nacherfüllung bleibt uns vorbehalten. Der Käufer st jedoch berechtigt, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung den Kaufpreis zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
9. Haftung Ansprüche des Käufers gegen uns wegen eines schuldhaften Verhaltens gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz mittelbarer Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie ein Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns oder sonstiger Vermögensschäden des Käufers bestehen nicht, es sei denn, die Schadensursache beruht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung. Bei einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen haften wir nur, wenn es sich um eine für die Vertragsdurchführung wesentliche Pflicht handelt oder die Pflichtverletzung zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führt. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist Leubingen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten.
10.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Regelungen des CISG finden keine Anwendung.
10.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird dadurch nicht der Vertrag im Gesamten unwirksam. Vielmehr sind die Beteiligten verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Vereinbarung zu treffen, die dem gewollten rechtlichen Ergebnis und dem erstrebten wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommt.
10.1 Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist Leubingen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten.
10.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Regelungen des CISG finden keine Anwendung.
10.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird dadurch nicht der Vertrag im Gesamten unwirksam. Vielmehr sind die Beteiligten verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Vereinbarung zu treffen, die dem gewollten rechtlichen Ergebnis und dem erstrebten wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommt.
11. Creditreform Unser Unternehmen überprüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Weimar, Johann-Sebastian-Bach-Str. 1a, 99423 Weimar zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei Creditreform erhalten Sie in dem ausführlichen Merkblatt Creditreform-Information gem. Art. 14 EU-DSGVO oder unter www.creditreform-weimar.de/EU-DSGVO